April 2026: Handbuch zu Genehmigungscodierungen aktualisiert
Die Zollverwaltung hat das Handbuch zu Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Abschreibung aktualisiert. Darin sind jetzt Codierungen zu den neuen Allgemeinen Genehmigungen Nr. 47 und Nr. 48 enthalten sowie eine Negativcodierung zum bestehenden Einfuhrverbot von Erdölerzeugnissen nach Artikel 3ma der Russlandverordnung.
Folgende Unterlagencodierungen wurden neu aufgenommen:
- Y889 für Einfuhren von Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 3ma der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
- 3LLB/A47 für die neue AGG Nr. 47: Es handelt sich hierbei um eine Komplementärgenehmigung im Zusammenhang mit Ausfuhren und Verbringungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
- 3LLC/A48 für die neue AGG Nr. 48: umfasst die Ausfuhr oder Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen) nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine
Bei der Verwendung von Allgemeinen Genehmigungen ist in vielen Fällen seit April 2026 eine Sanktions-Compliance-Erklärung verpflichtend. Mehr dazu lesen Sie im Community-Beitrag Seit 1. April 2026: Sanktions-Compliance-Erklärungen sowie Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen
Außerdem wurden folgende Genehmigungscodierungen entfernt:
- 3LLB/81K für die Ausfuhr
- Y080 für Einfuhren
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