Österreich: Neuerungen bei Antrag von Bewilligungen
Ab 18. Mai 2026 können österreichische Unternehmen zahlreiche Bewilligungsanträge nur noch über das Customs Decision System (CDS) im EU-Trader-Portal einreichen. Unternehmen sollten daher rechtzeitig prüfen, ob sie Zugriff erhalten und für Vertretungssituationen Vorkehrungen treffen.
Auf der Website CDS - Customs Decisions System informiert das Bundesministerium für Finanzen über die Umstellung. Für betroffene Entscheidungsarten ist ab dem Stichtag ein EU-Login notwendig. Darunter fallen zum Beispiel die Bewilligung zur Zentralen Zollabwicklung (CCL), der Status eines Zugelassenen Versenders (Unionsversandverfahren) oder die SDE-Bewilligung für vereinfachte Anmeldungen.
Laut Newsletter der österreichischen Zollverwaltung gilt für die Umstellung:
- Neue Anträge/Änderungsanträge für UCC-Entscheidungsarten sind ab 18. Mai 2026 ausschließlich im CDS einzubringen
- Laufende Anträge (vor dem 18.5.2026 eingebracht) werden noch im nationalen System CDA abgewickelt
Für einige Anwendungen der EU wurde bereits am 1. Januar 2026 die Umstellung auf das Uniform User Management & Digital Signatures (UUM&DS) der EU durchgeführt. In der AEB Community lesen Sie mehr dazu im Artikel: Österreich: Umstellung vom Unternehmensserviceportal auf UUM&DS.
Ausschließlich elf nationale zollrechtliche Entscheidungsarten können weiterhin über das Portal Zoll beantragt werden.
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