Neues System zur Rückerstattung von US-Zöllen
Die US‑Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) stellt ein neues Verfahren für Zoll‑Rückerstattungen vor. Hintergrund ist das Urteil des US-Supreme Courts, dass IEEPA-Zölle durch die US-Regierung unrechtmäßig erhoben wurden. Die Lösung bietet CAPE: Consolidated Administration and Processing of Entries. Das neue System startete am 20. April 2026.

Einen Überblick über die weiterhin geltenden US-Zölle sowie die Fristen für die möglichen Rückerstattungen finden Sie in der AEB Community zusammengefasst: US-Zölle: Welche gelten und welche Rückerstattungen sind möglich.
Entscheidung des Gerichts: Rückerstattung ermöglichen
Zu dem Gerichtsurteil, dass alle seit April 2025 erhobenen US-Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) für unrechtgemäß erklärt hat, gehörte auch, dass ein administratives Rückerstattungsverfahren zur Verfügung gestellt werden muss. Dieses soll die massenhafte und einfache Abwicklung von Anträgen sowie Rückzahlungen gewährleisten. Immerhin geht es um mehr als 100 Milliarden US-Dollar. CBP rollt das neue System ab sofort in der ersten Phase aus.
Wer kann die Rückerstattung beantragen?
In der Veröffentlichung CSMS # 68315804 informiert die US-amerikanische Zollbehörde über das Vorgehen. Die Prüfung einer Rückerstattung erfolgt nur auf Antrag und wird nicht automatisch gewährt. Berechtigt zur Antragsstellung sind „Importer of Records“ (IOR) oder bevollmächtigte Zollbroker, die ein Konto im ACE-Portal haben. Dort müssen außerdem Bankverbindungsdaten für eine elektronische Überweisung hinterlegt sein. Laut GTAI ist eine Rückerstattung über Schecks mittlerweile ausgeschlossen: USA zahlen (Zoll-)Rückerstattungen nur noch elektronisch.
In der ersten Phase können Rückerstattungen unter anderem für noch nicht liquidierte Einträge beantragt werden. In der Veröffentlichung sind Verlinkungen zu weiteren Informationen enthalten, wie beispielsweise einem aktuellen FAQ.
Zusammenarbeit erforderlich
Sofern noch nicht geschehen sollten sich europäische Unternehmen zeitnah mit den US-amerikanischen Importeuren bzw. beauftragten Zollbrokern zu den betroffenen Vorgängen abstimmen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören unter anderem vorhandene Einfuhrunterlagen sowie Zahlungs- oder Buchhaltungsnachweise. Auf der anderen Seite haben nur Importer of Records bzw. Zollbroker alle Informationen zu den betroffenen Importvorgängen und geleisteten Zollabgaben vorliegen und können Auskunft über den Stand geben.
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