Mercosur startet ab 1. Mai 2026 – sind Sie bereit?
Mitte April hat die EU-Kommission die vorläufige Anwendung des Interimsabkommen zwischen den Mercosur-Staaten und der EU ab 1. Mai 2026 im Amtsblatt bekannt gegeben. Unternehmen können nun von Zollpräferenzen profitieren – vorausgesetzt sie ermitteln den Ursprung ihrer Waren und achten auf die korrekte Erklärung zum Ursprung. Unterstützung bieten Fachinformationen von der Zollverwaltung sowie kostenfreie Webinare von IHK und GTAI.

Für viele Produkte, die ab 1. Mai 2026 zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gehandelt werden, entfallen die Zollabgaben vollständig oder werden jährlich schrittweise reduziert. Unternehmen, die davon profitieren möchten, müssen die Bedingungen aus dem Abkommen im Blick haben: Zum vollständigen Text des Interimsabkommens.
Die Stufenpläne für Waren, bei denen der Zollabbau schrittweise erfolgt, sind im Anhang 2-A zum Abkommen veröffentlicht. Dort finden Sie auch die vereinbarten Kontingente. Für einzelne Produkte wurden weitere Kontingentmengen im Amtsblatt der EU vom 20. April veröffentlicht.
Erfüllen Ihre Waren die Ursprungsregeln?
Grundsätzlich können alle Produkte, die in der Europäischen Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden, präferenzberechtigt in die Mercosur-Staaten eingeführt werden. Die allgemeinen Anforderungen finden Sie ab Artikel 3.2 des Interimsabkommens. Mehr zu den erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln erfahren Sie in den zugehörigen Anhängen 3-A und 3-B. Ab 1. Mai 2026 bietet die Datenbank des Zoll Warenursprung und Präferenzen online diese Informationen digital an, so dass Sie dort ab dem Stichtag umfangreiche Informationen erhalten.
Welche Ursprungsnachweise sind notwendig?
Bei Warenlieferungen über 6.000 Euro benötigen europäische Unternehmen den Status eines Registrierten Ausführers (REX), unterhalb von diesem Betrag können alle Unternehmen eine Erklärung zum Ursprung ausstellen. Unternehmen aus Argentinien, Brasilien, Paraguay oder Uruguay müssen mit den für Sie zuständigen Zollbehörden abklären, dass sie die Erklärung zum Ursprung abgeben dürfen. Die EU-Kommission hat in der Bekanntmachung 2026/875 am 17. April 2026 ein Muster des Ursprungszeugnisses veröffentlicht, das die Mercosur-Staaten vorübergehend statt einer Ursprungserklärung anwenden können.
Auf (Langzeit-)Lieferantenerklärungen können Sie ab Inkrafttreten die Präferenzursprungseigenschaft für die Mercosur-Staaten aufnehmen, wenn Sie die Erfüllung der Ursprungsregeln nachweisen können
Importanmeldungen: Unterlagencodierungen und Kontingente
Für Importe aus den Mercosur-Staaten stellt der Zoll neue Unterlagencodierungen zur Verfügung. Bislang ist noch keine separate ATLAS-Info dazu veröffentlicht worden. In den Codelisten des Zolls sind die folgenden bereits hinterlegt:
- U126: Erklärung zum Ursprung (Artikel 3.16 des Interimshandelsabkommens EU-Mercosur)
Am 20. April 2026 wurden für bestimmte Produkte die verfügbaren Kontingentsmengen und -Zeiträume in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/888 veröffentlicht. Nehmen Sie Kontingente in Anspruch, verwenden Sie zusätzlich die Codierung
- C130: Bescheinigung des Mercosur über die Genehmigung der Inanspruchnahme von Kontingenten
Mercosur in den Anwendungen von AEB
Verwenden Sie Origin & Preferences von AEB, werden die Aktualisierungen zum Abkommen EU-Mercosur rechtzeitig bereitgestellt. Um bei Neuerungen zur Anwendung informiert zu bleiben, abonnieren Sie den zugehörigen Beitrag im Help Center Origin & Preferences in der Cloud: aktuelles Servicepaket.
Und bei Fragen?
In der AEB Community haben Sie stets Gelegenheit sich mit Fachkollegen auszutauschen. Zudem finden zur Anwendung Origin & Preferences im Mai AEB-Seminare zu Nachweisverwaltung und Präferenzkalkulation statt. Die Dozenten von AEB helfen bei allen Fragen zum neuen Abkommen weiter.
Außerdem werden von verschiedenen Organisationen kostenfreie Webinare angeboten. Auch dort können Sie Fragen direkt klären oder im Vorfeld schriftlich einreichen. Ist das Passende für Sie dabei?
>> 28. April 2026 von 10 – 11 Uhr: Zollabbau im Rahmen des MERCOSUR-Handelsabkommens von der IHK Nord Westfalen
>> 18. Mai 2026 von 10 – 11.30 Uhr: EU-Mercosur-Abkommen - Zölle und Zollpräferenzen im Fokus von der IHK Köln
>> 20. Mai 2026 von 14 – 15 Uhr: Das EU-Mercosur-Abkommen verstehen von GTAI
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