Wieder aktuell: Das Handbuch zu Genehmigungscodierungen
Die Aktualisierung des Handbuchs zu Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Abschreibung erfolgt inzwischen beinahe im monatlichen Turnus. Nun ist das 20. Sanktionspaket berücksichtigt und die Codierung 3LNA/LY wieder aufgenommen. Ein Überblick zu den Änderungen.
Die Zollverwaltung hat das Handbuch zu Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Abschreibung aktualisiert und neben redaktionellen Anpassungen sind edie beiden Altvertragsregelungen, die der deutsche Zoll bereits in der ATLAS-Info 0950/26 über restriktive Maßnahmen gegen Russland und Belarus veröffentlicht hat, aufgenommen.
Neue Codierungen im Bereich der Ausfuhr
- Y684: Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 3k Abs. 3al VO (EU) 833/2014
- Y763: Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 1bb Abs. 3e VO (EG) 765/2006
Hinweis: Beide Altvertragsregelungen enden mit Ablauf des 25. Juli 2026. Außerdem endete die Anwendung der Altvertragsregelung bei der Codierung Y768 am 25. April 2026 – die Codierung wurde auf EU-Ebene jedoch noch nicht beendet.
Neue Codierungen im Bereich der Einfuhr
- Y681: Altvertragsregelung (Verbote nach Artikel 3i Abs. 1 der VO (EU) 833/2014 gelten nicht)
- Y682: Altvertragsregelung bis einschließlich 25. Januar 2027 (Verbote nach Artikel 3i Abs. 1 der VO (EU) 833/2014 gelten nicht)
- Y683: Ausnahmetatbestand/Genehmigung der zuständigen Behörde bis einschließlich 25. April 2031 (Verbote nach Artikel 3i Abs. 1 der VO (EU) 833/2014 gelten nicht)
- Y685: Altvertragsregelung bis einschließlich 25. Juli 2026 (Verbote nach Artikel 3i Abs. 1 der VO (EU) 833/2014 gelten nicht.
- Y770: Altvertragsregelung (Verbote nach Artikel 1ra Abs. 1 der VO (EG) 765/2006 gelten nicht)
Wieder aufgenommen: Negativcodierung für Libyen
Darüber hinaus verdient die Negativcodierung 3LNA/LY besondere Aufmerksamkeit. Nachdem diese Codierung im Februar 2026 aufgrund der Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung gestrichen wurde (wir berichteten), ist sie nun wieder aufgenommen. Damit werden Sendungen mit Gütern, die nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste der EU fallen, aber für Libyen bestimmt sind, gekennzeichnet.
Wichtig: Für Libyen müssen Negativcodierungen verpflichtend angegeben werden. Darauf ist besonders zu achten, da der EZT-Online bei einzelnen Warennummern in Bezug auf die Bestimmungsländer Iran, Libyen, Somalia und Nordkorea keinen gesonderten Hinweis auf die genannten Erklärungspflichten enthält.
Export Filing: ATLAS ist aktuell und ein Seminar hilft weiter
In Export Filing: ATLAS stehen Ihnen die Unterlagencodierungen bereits zur Verfügung. Wie Sie prüfen können, welche Codierungen für Sie relevant sind, erklärt Ihnen gerne auch Johannes Lieb am 12. Juni 2026 in einem Online-Seminar. Einfach anmelden und Fragen mitbringen.
📅 Datum: 12. Juni 2026
⏰ Zeit: 9.00 bis 12.30 Uhr
🏢 Ort: online – wo immer Sie sich in MS Teams einwählen wollen
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