Mehr Datenaustausch: EU geht gegen Mehrwertsteuerbetrug vor
Die EU wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) stärken. Nach dem Vorschlag des Parlaments vom November 2025 hat jetzt auch der Rat der EU im Mai 2026 dem Austausch von Mehrwertsteuerdaten zugestimmt. Bereits im zweiten Halbjahr 2026 könnte die Verordnung in Kraft treten.
EU muss Mehrwertsteuerbetrug bei Importen eindämmen titelten wir im April 2025 anlässlich des Sonderberichts zum Mehrwertsteuerbetrug bei Einfuhren. Darin wurden vor allem zwei Arten von Importanmeldungen herausgegriffen:
Das Verfahren 42: Hier werden die Zollabgaben an der Grenze, die Mehrwertsteuer hingegen erst beim Empfänger der Ware in einem anderen Mitgliedstaat erhoben. Oft bleibt dies aber ganz aus. Erst im April 2026 meldete OLAF einen großen Betrugsfall in Polen.
Der Import One Stop Shop (IOSS): Die Verkäufer der Waren dürfen hier mittels IOSS-Mehrwertsteuer-ID ihre Mehrwertsteuer-Erklärung gesammelt einmal im Monat einreichen. Die privaten Käufer entrichten die Mehrwertsteuer allerdings schon beim Kauf der Ware. Dabei kam es zu missbräuchlicher Verwendung der IOSS-Mehrwertsteuer-ID oder falscher Angaben, um Zollfreiheit zu erlangen. So war das auch 2025 beim Fall „Calypso “.
Hinzukommt laut Pressemeldung des Europäischen Rates vom 5. Mai der sogenannte „Karusselbetrug“, der es ausnutzt, dass Transaktionen innerhalb eines Landes mit Mehrwertsteuer, aber innerhalb der EU ohne Mehrwertsteuer getätigt werden. Ein Beispiel ist der im März 2026 entdeckte Betrug im IT-Bereich in Italien.
Der jährliche Schaden beläuft sich auf mehrere hundert Millionen Euro. Daher stimmt der Rat nun dem Vorschlag des Parlaments vom November 2025 zu und präzisiert ihn.
Damit erhalten EUStA und OLAF direkten Zugang auf Mehrwertsteuerdaten und können von den Analysen des Eurofisc-Netzwerks profitieren. Dieses ist ein Netz von Sachverständigen, die sich mit dem Mehrwertsteuerbetrug beschäftigen. Laut Presseerklärung wird die Annahme des Europäischen Parlaments noch im Juli 2026 erwartet. 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt kann die Verordnung in Kraft treten.
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