21. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus in Kraft
Am 23. Juli 2026 wurde das 21. Sanktionspaket im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderungen traten mit Veröffentlichung bzw. am Folgetag in Kraft. Das Paket soll den militärisch-industriellen Komplex in Russland und Belarus weiter entscheidend schwächen.
Die Verhinderung von Umgehungslieferungen in Richtung Russland und Belarus ist wichtiger denn je. Daher beinhaltet das neue Sanktionspaket verschiedene Listungen von Unternehmen in Drittländern, die für Weiterlieferungen nach Russland und Belarus verantwortlich gemacht werden. Darunter sind unter anderem China, Indien und die Türkei .
Eine Übersicht der neuen Sanktionsmaßnahmen bietet die Pressemeldung zum 21. Sanktionspaket vom 23. Juli 2026.
Konsolidierte Fassungen der Verordnungen werden in Kürze erwartet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in der am 27. Juli erschienen Ausgabe von Exportkontrolle Aktuell Juli 2026.
Diese Maßnahmen komplettieren das umfangreiche Listenpaket vom 15. Juni 2026: Weitere Sanktionen gegen Russland in Kraft.
Russland: Verordnungen und wesentliche Änderungen auf einen Blick
Mit folgenden Verordnungen wurden die Russland-Sanktionen und die Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine angepasst:
- Russland: Verordnung (EU) 2026/1848 des Rates vom 23. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
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Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine:
Verordnung (EU) 2026/1844 des Rates vom 23. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 und
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1843 des Rates vom 23. Juli 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
Das sind die wesentlichen Änderungen:
- Militärindustrie: Neue Listung von 51 Organisationen aus den Bereichen der Mikroelektronik, Werkzeugmaschinen und Ausrüstung zur Bearbeitung von Halbleitern - darunter einige aus China, Hongkong, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
- Insgesamt 218 neue Listungen: 170 Entitäten und 48 Einzelpersonen wurden neu sanktioniert.
- Listung weiterer 41 Schiffe der sogenannten Schattenflotte, Listung von Raffinerien und Beschränkung der Lieferung von LNG-Tankschiffen an Russland.
- Neue Ausfuhrbeschränkungen für Metalle und Legierungen unter anderem korrosionsbeständigen Beschichtungen, Berylliumpulver oder selbstklebende Filme, Bänder und Streifen, die im Luft- und Raumfahrt- und Verteidigungssektor verwendet werden sowie Exportverbote für Drohnen.
- Neue Einfuhrverbote von Waren in Höhe von 60 Millionen Euro wie Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, unbearbeitetes Zink, Erdalkalimetalle, Zinkoxide, Chromoxide, Glaswaren, Imitationsperlen und Autoteile.
- Finanzdienstleistungen: Vermögenssperrungen und Bereitstellungsverbote für 94 Banken, Transaktionsverbote für weitere 33 Banken sowie 14 kryptobezogene Plattformen und vollständiges Verbot von Krypto-Dienstleistungen in Drittländern inklusive Maßnahmen gegen das grenzüberschreitende Zahlungssystem A7 und dessen internationale Netzwerke.
- Einreiseverbot von ehemaligen russischen Kombattanten
Belarus: Angleichung an Russland-Sanktionen
Mit der Verordnung (EU) 2026/1846 des Rates vom 23. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 treten auch gegen Belarus Importverbote für Waren, die Belarus erhebliche Einnahmen generieren, sowie Exportbeschränkungen im Zusammenhang mit der Militärindustrie in Kraft.
Reaktionen aus China
Nach der Listung verschiedener Personen und Entitäten aus China und Hongkong hat das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) umgehend reagiert und am 24. Juli 2026 die Bekanntmachung Nr. 30/2026 über die Aufnahme von 14 EU-Einrichtungen in die chinesische Exportkontrollliste veröffentlicht.
Hinweise für AEB Kunden
- In den AEB Compliance Screening Lösungen wurden alle Listen aktualisiert, so dass Sie rechtskonform handeln können.
- Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von „manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden.
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