EU-Kommission startet Evaluation der Dual-Use-Verordnung
2021 wurde die EU-Dual-Use-Verordnung reformiert. Dabei wurde bereits eine erneute Evaluierung für 2026 festgeschrieben, die nun von der EU-Kommission gestartet wurde. Bis 11. September 2026 können sich Unternehmen einbringen.
Dual-Use-Güter sind zivile Spitzentechnologien, die im Anhang der VO (EU) 2021/821 zu finden sind. Entspricht ein Gut den dort aufgeführten Merkmalen, ist es gelistet und damit genehmigungspflichtig. Bei der Reform der Dual-Use-Verordnung wurde in Artikel 26 Absatz 4 festgelegt: "Zwischen dem 10. September 2026 und dem 10. September 2028 führt die Kommission eine Bewertung der Verordnung durch und erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Bericht über die wichtigsten Ergebnisse". Nun ist es so weit und daher fordert die EU zur Teilnahme an einer Konsultation auf.
Unternehmen, Verbände, Kammern sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können an einer gezielten Stakeholder-Befragung teilnehmen. Diese laufen bis zum 11. September 2026. Parallel dazu wurde eine öffentliche Konsultation gestartet, an der sich alle interessierten Personen und Organisationen beteiligen können. Beiträge hierzu sind bis zum 15. Oktober 2026 möglich.
Für betroffene Unternehmen bietet die Konsultation die Möglichkeit, detailliert auf praktische Herausforderungen hinzuweisen, etwa bei Genehmigungsverfahren, Compliance-Anforderungen oder administrativen Belastungen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare