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Digitaler Produktpass: Zentrales Register ist online

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Kommentare

2 Kommentare

  • Thorsten Rohrmann

    Guten Tag Frau Setzler,

    wer und wann ist man verpflichtet, sich hier mit welchen Produkten zu registrieren?

    Wir handeln mit Gummi-Transportbänder, die wir auch im Drittland beziehen, sowie mit Reparatur-Material für solche, als auch mit Kunststoff- Gussteilen.

    Wird man als Unternehmen aufgefordert, sich mit bestimmten Produkten zu registrieren?

    Für ein kurzes Statement zu diesen Fragen bedanken wir uns.

    MfG

    Thorsten Rohrmann

     

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  • Ruth Setzler

    Hallo Herr Rohrmann,

    vielen Dank für Ihre Rückfrage. Wie in dem Artikel dargelegt, liegen derzeit erst die EU-Batterieverordnung (hier wird der Batteriepass ab 18. Februar 2027 verpflichtend) und die revidierte Bauproduktverordnung vor. In Anhang VII dieser VO werden die Produktfamilien definiert, für die der DPP schrittweise in Kraft tritt. Finden Ihre Produkte im Bau Verwendung und werden sie hier aufgeführt?

    Falls Sie nicht dieser Verordnung unterliegen, können Sie die weiteren Sektoren prüfen, die im Arbeitsplan 2025-2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung aufgeführt werden. Auf den Seiten 6 bis 8 wird ein Ausblick gegeben, ab welchem Jahr mit einer Regelung für bestimmte Produkte zu rechnen ist. 

    Weitere Verordnungen oder betroffene Produktgruppen sind uns derzeit nicht bekannt, ggf. gehen Sie daher bei Fragen auch auf Ihre örtliche IHK zu.

    In der Hoffnung, Ihnen damit weitergeholfen zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
    Ruth Setzler

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