Digitaler Produktpass: Zentrales Register ist online
Am 20. Juli 2026 hat die EU-Kommission das DPP-Register in Betrieb genommen. Es dient zukünftig als zentrale EU-Datenbank für alle Digitalen Produktpässe. Damit steht die technische Infrastruktur bereit. Die Testphase läuft bis zur ersten Umsetzungsfrist am 18. Februar 2027 – ab dann ist der DPP für bestimmte Batterien verpflichtend.

Wie in unserem Artikel Auf dem Weg zum Digitalen Produktpass beschrieben, werden mit dem digitalen Produktpass Kernelemente der Ökodesign-VO für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781, abgekürzt ESPR für ecodesign for sustainable products regulation, umgesetzt. Links auf alle verpflichtenden Produktpässe müssen im DPP-Register hinterlegt werden.
Mit der Pressemitteilung der EU vom 22. Juli wurde der Start dieses Registers bekannt gegeben – ab jetzt können sich Wirtschaftsteilnehmende über die DPP-Website informieren und, das DPP-Register ausprobieren. Eine ausführliche Anleitung wie Unternehmen einen EU-Login erhalten und wie der Überprüfungsprozess durch die EU durchgeführt wird, lesen Sie im Registry User Guide for Economic Operators.
Was müssen Unternehmen im Register hinterlegen?
Vor dem Inverkehrbringen eines betroffenen Produkts muss künftig dessen DPP registriert werden. Das Register speichert insbesondere:
- Produktidentifikator
- Registrierungsdaten
- Verweis auf den Speicherort des DPP
- Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur
- weitere durch Rechtsakte vorgeschriebene Metadaten
Die eigentlichen Nachhaltigkeits-, Material- oder Reparaturinformationen verbleiben grundsätzlich beim Wirtschaftsakteur oder dessen DPP-Dienstleister. Verbraucher können entweder über das noch zu schaffendes DPP-Webportal Einblick erhalten oder die Informationen beispielsweise über einen QR-Code, der auf den Produkten aufgebracht werden muss, abrufen. Die Vorschriften dazu wurden für die betroffenen Produktgruppen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/11778 am 17. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
DPP und Register: Wer ist wann betroffen?
Die EU Digital Product Passport Foundation pflegt einen Tracker der delegierten Rechtsakte zum digitalen Produktpass. Hier eine Momentaufnahme mit ausgewählten Branchen:
- Ab dem 18. Februar 2027 schreibt die EU-Batterieverordnung vom 12. Juli 2023 für LV-Batterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien einen digitaler Batteriepass vor und somit auch den Eintrag im DPP-Register.
- Rechtsakte werden erwartet für Textilien und Reifen (2027), Möbel (2028) und Matratzen (2029).
- Für Bauprodukte liegt die revidierte Bauproduktverordnung vor und DPP-Pflichten treten für die einzelnen Produktfamilien schrittweise in Kraft.
- Ab dem 23. September 2029 schreibt die EU-Verordnung über Detergenzien und Tenside einen DPP für Wasch- und Reinigungsmittel und Tenside vor. Konkrete Anforderungen für die digitale Kennzeichen sollen bis 1. Oktober 2028 bereitstehen.
- Ab dem 1. August 2030 verlangt die EU-Spielzeugverordnung vom 26. November 2025 einen digitalen Produktpass für Spielzeuge.
Wer arbeitet mit dem DPP-Register?
Zollbehörden können zukünftig einfach überprüfen, ob importierte Waren über ein gültiges eingetragenes DPP verfügen. In Einfuhranmeldungen wird das Hinterlegen der Kennung erforderlich, damit die Produkte vor ihrer Überlassung zum freien Verkehr umstandslos kontrolliert werden können. Auch die Marktüberwachungsbehörden werden damit arbeiten und den Verbrauchern den Zugang zu registrierten DPP erleichtern.
Schon jetzt zeichnet sich ab: Wie CBAM oder EUDR wird auch der DPP zu einem weiteren zentralen Datenbaustein der EU-Regulierungen.
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Guten Tag Frau Setzler,
wer und wann ist man verpflichtet, sich hier mit welchen Produkten zu registrieren?
Wir handeln mit Gummi-Transportbänder, die wir auch im Drittland beziehen, sowie mit Reparatur-Material für solche, als auch mit Kunststoff- Gussteilen.
Wird man als Unternehmen aufgefordert, sich mit bestimmten Produkten zu registrieren?
Für ein kurzes Statement zu diesen Fragen bedanken wir uns.
MfG
Thorsten Rohrmann
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Hallo Herr Rohrmann,
vielen Dank für Ihre Rückfrage. Wie in dem Artikel dargelegt, liegen derzeit erst die EU-Batterieverordnung (hier wird der Batteriepass ab 18. Februar 2027 verpflichtend) und die revidierte Bauproduktverordnung vor. In Anhang VII dieser VO werden die Produktfamilien definiert, für die der DPP schrittweise in Kraft tritt. Finden Ihre Produkte im Bau Verwendung und werden sie hier aufgeführt?
Falls Sie nicht dieser Verordnung unterliegen, können Sie die weiteren Sektoren prüfen, die im Arbeitsplan 2025-2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung aufgeführt werden. Auf den Seiten 6 bis 8 wird ein Ausblick gegeben, ab welchem Jahr mit einer Regelung für bestimmte Produkte zu rechnen ist.Weitere Verordnungen oder betroffene Produktgruppen sind uns derzeit nicht bekannt, ggf. gehen Sie daher bei Fragen auch auf Ihre örtliche IHK zu.
In der Hoffnung, Ihnen damit weitergeholfen zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ruth Setzler0
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