EU passt Schutzmaßnahmen für Stahl weiter an
Seit 6. August 2026 kommt der Zollsatz von 50 Prozent auch für Waren mit Ursprung in Albanien, Israel, Jordanien, Marokko, Nordmazedonien, der Schweiz, Serbien, Tunesien und der Türkei zur Anwendung, sollten die zugehörigen Zollkontingente ausgeschöpft sein.
Die Anpassungen der Schutzmaßnahmen für Stahlprodukte gelten seit 1. Juli 2026. Die zollfreie Importmenge wurde in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 der Kommission festgelegt. Für alles darüber gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Die AEB Community berichtete darüber im Artikel: Stahl: Aktualisierte Schutzmaßnahmen der EU und Ankündigung neuer Zollsätze
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1930 werden nun die Stahlschutzmaßnahmen auch für bestimmte Drittländer geregelt, mit denen die EU-Freihandelsabkommen geschlossen hat.
Daher gelten für die Waren mit einem Ursprung aus diesen Ländern ab sofort 50 Prozent Importzoll für Stahlprodukte, sofern entweder die länderspezifischen Kontingente oder die Kontingente der Warenkategorie ausgeschöpft sind.
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