EU passt Schutzmaßnahmen für Stahl weiter an
Seit 6. August 2026 kommt der Zollsatz von 50 Prozent auch für Waren mit Ursprung in Albanien, Israel, Jordanien, Marokko, Nordmazedonien, der Schweiz, Serbien, Tunesien und der Türkei zur Anwendung, sollten die zugehörigen Zollkontingente ausgeschöpft sein.
Die Anpassungen der Schutzmaßnahmen für Stahlprodukte gelten seit 1. Juli 2026. Die zollfreie Importmenge wurde in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 der Kommission festgelegt. Für alles darüber gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Die AEB Community berichtete darüber im Artikel: Stahl: Aktualisierte Schutzmaßnahmen der EU und Ankündigung neuer Zollsätze
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1930 werden nun die Stahlschutzmaßnahmen auch für bestimmte Drittländer geregelt, mit denen die EU-Freihandelsabkommen geschlossen hat.
Daher gelten für die Waren mit einem Ursprung aus diesen Ländern ab sofort 50 Prozent Importzoll für Stahlprodukte, sofern entweder die länderspezifischen Kontingente oder die Kontingente der Warenkategorie ausgeschöpft sind.
-
Hallo Frau Ullrich, zu den aktuellen Stahlschutzmaßnahmen: Welche Zolltarifnummern sind konkret betroffen? Ich habe mehrere Positionen aus Kapitel XV geprüft.
Für die im Artikel genannten Länder werden im E-Zoll Online leider nur die normalen Drittländerzollsätze angezeigt, nicht die zusätzlichen 50%.
Viele Grüße, Petra
0 -
Hallo Petra,
im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 wurden für Länder mit einem bestehenden oder künftigen Freihandelsabkommen besondere Zugänge zu Kontingenten veröffentlicht. Dort finden Sie auch die zugehörigen Zolltarifnummern. Im EZT-Online wird beispielsweise für die Zolltarifnummer 72091610000 mit einem Ursprung in der Schweiz ein Zusatzzoll von 50 % mit dem Maßnahmenschlüssel 696 angezeigt.
Hilft das zur Ermittlung der Zusatzzölle weiter?
Viele Grüße
Kerstin
AEB Customs Support1 -
Hallo Kerstin, ja es hilft uns weiter. Danke für die Klarstellung. VG Petra
1
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
3 Kommentare