Jetzt ist es amtlich: reformierter Zollkodex der Union veröffentlicht
Am 16. September 2026 hat das EU-Parlament der endgültigen Fassung des Reformierten Unionszollkodex zugestimmt und am Samstag wurde diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit ist eine umfassende Reform des europäischen Zollrechts verabschiedet worden. Die Auswirkungen werden zunächst im E-Commerce spürbar – Kernelemente der ehrgeizigen Reform sind jedoch die neu geschaffene EU-Zollbehörde und die Abwicklung über den EU Data Hub. Fragen zu den Auswirkungen können Sie direkt im AEB-Seminar klären.

20 Tage nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung (EU) 2026/2108 zum reformierten Zollkodex der Union (R-UZK) in Kraft und gilt in weiten Teilen ab 9. Oktober 2027. Die praktische Umsetzung erfolgt schrittweise über mehrere Jahre. Einen Überblick über den Inhalt des Zollkodex der Union, ein FAQ und einen Link zur Timeline der EU Customs Reform bietet die Presseerklärung der EU-Kommission Die EU-Zollreform markiert eine neue Ära für den Zoll in Europa.
Bereits Anfang November 2026 werden unter anderem Regelungen zum Import von Kleinsendungen gelten, die über Fernverkäufe aus dem Drittland direkt an Endkunden gesendet werden. Dazu wird die EU-Kommission in den nächsten Tagen delegierte Rechtsakte veröffentlichen. Darin soll unter anderem eine positionsbezogene Bearbeitungsgebühr festgelegt werden, die zusätzlich zu den seit Juni geltenden pauschalen Zöllen erhoben wird.
R-UZK: Fragen im direkten Austausch klären
Wie im Beitrag EU-Zollreform: Pläne und erste Auswirkungen vorgestellt, wird die Reform umfassende Auswirkungen auf alle Unternehmen entfalten, die Zollabwicklungen selbst oder in Vertretung für andere übernehmen.
Im AEB-Seminar stellt Trainer Clemens Rude die Änderungen in 90 Minuten kompakt vor und beantwortet Ihre Fragen:
📅 Datum: 7. Oktober 2026
⏰ Uhrzeit: von 14 bis 15.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
>> Zur Anmeldung: EU-Zollreform – was rollt da auf uns zu?
Eckpunkte auf einen Blick
- Anpassungen an die geänderten Rahmenbedingungen rund um E-Commerce
- Die neue europäische Zollbehörde (European Customs Authority) in Lille, Frankreich
- Zentrale IT-Infrastruktur über eine europäische Zolldatenplattform (EU Customs Data Hub) – die neue Datenplattform soll die bestehenden nationalen IT-Systeme im Zollbereich schrittweise ersetzen.
- Vorteile für den neuen geprüften vertrauenswürdigen Handelsbeteiligten (Trust & Check Trader) – der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bleibt bestehen.
- EU-weit zentrales Risikomanagement von Warenbewegungen und Kontrollen
- Geänderte Regelungen bei Vertretungsverhältnissen und beim Begriff des Einführers
Die Timeline im Einzelnen
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2026
Bis Ende September: Die EU-Kommission erlässt eine delegierte Verordnung zur Höhe der Bearbeitungsgebühr der Union. Diese wird positionsbezogen erhoben. Für Waren, die aus einem Zolllager für Fernverkäufe importiert werden, könnte diese künftig niedriger angesetzt werden.
Im Oktober: Begriffsdefinitionen zu Fernverkäufen und Teile zur Vorbereitung der EU-Zollbehörde und des EU Customs Data Hubs treten in Kraft.
Ab 1. November: Bearbeitungsgebühr der Union wird angewendet.
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2027
Oktober: Der Reformierte Unionszollkodex (R-UZK) gilt grundsätzlich.
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2028
Juni: Funktionen für Waren im Fernverkauf stehen im EU Data Hub bereit. Ab dann soll auch die Bearbeitungsgebühr darüber erhoben werden können.
Ab Juli: Für Importe von Waren aus Fernverkäufen müssen Unternehmen den EU Data Hub verpflichtend nutzen.
Die EU-Kommission ist in der Lage, grundlegende Aufgaben zum Risikomanagement zu übernehmen.
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2031
März: Einführer, Ausführer und Inhaber des Versandverfahrens können über den EU Data Hub Zollanmeldungen abgeben oder die für das betreffende Verfahren erforderlichen Informationen bereitstellen bzw. verfügbar machen.
Dezember: Die EU-Kommission überprüft unter anderem die folgenden Maßnahmen:
Die Wirksamkeit der zollamtlichen Überwachung von Trust & Check Tradern durch die nationalen Zollbehörden sowie die der Überwachung der übrigen Wirtschaftsbeteiligten.
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2034
Februar: Bis dahin müssen die im Artikel 38 genannten Funktionen des EU Customs Data Hub bereitstehen. Dazu gehören beispielsweise die Interoperabilität mit anderen elektronischen Plattformen wie dem EU-Single-Window für Bescheinigungen (CERTEX), die Überwachung und Risikoanalyse des Warenverkehrs oder Verwaltung von Sicherheitsleistungen.
Ab März: Einführer, Ausführer und Inhaber des Versandverfahrens müssen die erforderlichen Informationen über den EU Data Hub bereitstellen oder verfügbar machen. Damit ist das Ende der bisherigen Zollanmeldungen inklusive der Bewilligungen für vereinfachte Verfahren und der zentralen Zollabwicklung verbunden.
Der Zollkodex ist da – viele Regelungen folgen
Derzeit fehlt noch die Ausgestaltung des Reformierten Unionszollkodex durch delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen. Diese sollen zu festgelegten Zeitpunkten folgen und beinhalten beispielsweise das Verfahren der Überlassung für Trust & Check Trader, die Festlegung von Zollkontrollen im E-Commerce-Umfeld oder die Sanktionsregelungen. Während einer Übergangsphase gelten die bisherigen Regelungen zum UZK-DA und UZK-IA daher zunächst weiter.
Während der E-Commerce als erster großer Bereich für den EU Customs Data Hub bereits 2028 vollumfänglich zur Verfügung stehen soll, werden die größten operativen Änderungen zwischen 2031 und 2034 spürbar.
Die AEB Community wird die Entwicklung des neuen Zollkodex und der zugehörigen Rechtsakte weiterhin eng begleiten und Sie über die Schritte informieren.
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