Russland-Embargo: EU weitet Maßnahmen aus
Am 4. Juni 2022 hat die Europäische Union das mittlerweile sechste Sanktionspaket gegen Russland in Kraft gesetzt. Prüfen Sie daher, ob weitere Geschäftsfelder Ihres Unternehmens betroffen sind.
Kernpunkte sind unter anderem:
- Ein umfassendes Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen. Ausnahmen sind z. B. für Lieferungen über Pipelines vorgesehen.
- Exportverbote für High-Tech-Produkte die zur technologischen Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können. Diese beinhalten auch zahlreiche Chemikalien, die zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können.
- Ausschluss drei weiterer Großbanken aus dem SWIFT-Zahlungssystem: Sberbank, Credit Bank of Moscow und Joint Stock Company Russian Agricultural Bank
- Finanzsanktionen gegen Personen und Einrichtungen, die u. a. mit den militärisch-industriellen Komplex Russlands in Verbindung stehen.
Weitere Maßnahmen, wie die Aussetzung von Sendeerlaubnissen, das Verbot der Versicherung bzw. Finanzierung von Öl-Transporten oder das Verbot von bestimmten unternehmensrelevanten Dienstleistungen fasst die EU-Kommission in ihrer Presseerklärung Russlands Krieg gegen die Ukraine: EU verabschiedet sechstes Sanktionspaket gegen Russland zusammen.
Der Rat der Europäischen Union hat am 9. Juni 2022 die offizielle Infografik EU sanctions against Russia over Ukraine aktualisiert. Dort erhalten Sie einen grafischen Überblick über die Vielfalt der Sanktionsmaßnahmen.
Sicher in der Praxis
Nutzen Sie für Ihre Exportkontrollprüfungen die Anwendungen von AEB Compliance Screening oder Export Controls erhalten Sie eine Übersicht aller Maßnahmen und eine Anleitung zur Umsetzung im Help Center Artikel Umsetzung und Prüfung des Russland-Embargos in AEB Trade Compliance Management
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Wir freuen uns auf einen regen Austausch und wünschen allen Teilnehmenden den nötigen Wissensgewinn in von Unsicherheiten geprägten Zeiten.
Ruth Setzler
AEB Seminare1 -
Übrigens: Der Schweizer Bundesrat hat am 10. Juni 2022 ebenfalls weitere Sanktionen gegenüber Russland verabschiedet. Die Maßnahmen sind am selben Tag in Kraft getreten. Damit hat die Schweiz auch das aktuelle EU-Sanktionspaket vom 3. Juni 2022 übernommen.
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