Ukraine tritt dem Gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) bei
Die Ukraine ist mehreren Abkommen zur engeren Zusammenarbeit mit der EU im Zoll- und Steuerbereich beigetreten. Daher soll bereits ab 1. Oktober das gemeinsame Versandverfahren (NCTS) für Warentransporte in die Ukraine angewandt werden können.
Mit dem Versandverfahren ist eine Beförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung möglich. Sie vermeiden damit Wartezeiten an der Grenze und können die Waren auch in der Nähe des Bestimmungsortes abfertigen lassen.
Bereits Mitte Juli hat die EU-Kommission informiert, dass die Ukraine eingeladen wurde, am NCTS-Versandverfahren sowie dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr teilzunehmen. In der Pressemitteilung vom 5. September 2022 meldet die EU-Kommission nun, dass die Ukraine der Einladung im August gefolgt ist. Zudem beteiligt sich die Ukraine an weiteren Kooperations-Programmen im Steuerbereich und an den IT-Systemen im Zollbereich. Damit ist der Weg frei für Warentransporte im NCTS-Versandverfahren.
Mit diesem Schritt reiht sich die Ukraine in den Länderkanon neben der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Serbien, Nordmazedonien, Großbritannien und den Mitgliedstaaten der EU ein. Der deutsche Zoll steht mit den Änderungen an den ATLAS-Systemen bereits in den Startlöchern. Mit der ATLAS – Info 0358/22 vom 8. September informiert der Zoll über die Änderungen.
Änderungen ab 1. Oktober 2022
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Anmeldeart für die Ausfuhr „EU”: Exporte in die Ukraine müssen ab diesem Zeitpunkt – wie bei anderen Teilnehmerstaaten des Versandverfahrens – mit der Anmeldeart “EU” gemeldet werden. Der Zoll hat bereits die zugehörigen Codelisten angepasst.
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Sicherheitsleistungen oder Bürgschaften: Anträge, die den Geltungsbereich für die Befreiung von Sicherheitsleistungen oder von Bürgschaften um die Ukraine erweitern, können erst nach dem 4. Oktober 2022 beim Hauptzollamt eingereicht werden.
Passen Sie die Höhe der Sicherheitsleistungen ggf. an, sollten Sie künftig deutlich mehr Versandvorgänge abwickeln.
- Zollstellen im Versandverfahren: Die Eröffnung des Versandverfahren mit einer ukrainischen Bestimmungs- oder Durchgangszollstelle ist frühestens ab 1. Oktober 2022 möglich.
Verwenden Sie Import oder Export Filing: ATLAS übernimmt AEB die Anpassung der zugehörigen Stammdaten. Nutzen Sie für Ihre Versandvorgänge ASSIST4 müssen Sie ggf. ukrainische Bestimmungs- oder Durchgangszollstellen pflegen.
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Wie ATLAS-Info 0364/22 klarstellt, gilt die Anmeldeart "EU" ab 1.10.2022 nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr (wo das Feld "Zollrechtlicher Status" heisst). Mehr dazu im AEB Help Center.
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