Unterlagen in Aus- und Einfuhren codieren – gewusst wie!
Ob Beschränkungen für den angemeldeten Warenverkehr bestehen oder eben nicht, melden Unternehmen mit einem entsprechenden Schlüssel u.a. im Feld 44 Ihrer Ausfuhren. Was sich dahinter verbirgt und wie Sie zollrechtlich korrekt vorgehen, können Sie im Seminar “Unterlagencodierungen in ATLAS Ausfuhr” am 25. Oktober mit Johannes Lieb vertiefen.
Grundlegendes: Genehmigungs- und Negativcodierungen
Bei einer Zollanmeldung prüft Ihre Ausfuhrzollstelle, ob es außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen für den angemeldeten Warenverkehr gibt oder nicht. Das Sie diese Prüfung im Unternehmen durchgeführt haben, weisen Sie mit Codierungen in den Zollanmeldungen nach.
Dabei wird zwischen Genehmigungs- und Negativcodierungen unterschieden. Fällt eine Ware unter eine Genehmigungspflicht, erklären Sie mit dem Code, dass eine individuelle oder allgemeine Genehmigung vorliegt. Fällt die Ware nicht unter eine Vorschrift, nutzen Sie sogenannte Negativcodierungen. Diese beginnen bei einem Bezug auf europäische Verordnungen meist mit dem Buchstaben Y. So sagt die wahrscheinlich bekannteste Codierung Y901 aus, dass es sich bei der Ware nicht um ein EU Dual-Use-Gut handelt.
Gründe für Codierungen und Beispiele
Waren können wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Bestimmungslandes (Embargos!) bzw. aufgrund der geplanten Verwendung Beschränkungen unterliegen. Diese werden sowohl EU-weit als auch national geregelt. Neben den Verordnungen zu Dual-Use-Gütern oder Rüstungsgütern sowie den Verordnungen mit Bezug auf Embargoländer, müssen unterschiedliche Verbote und Beschränkungen wie Chemikalien-, Abfall- oder Ozon-VO bzw. Kulturgüter- oder die Anti-Folter-VO berücksichtigt werden.
Hinweis: In vielen Fällen müssen mehrere Prüfungen bei einer Ware durchgeführt werden und daher mehrere Codierungen eingetragen werden.
Beispiele finden Sie im Community-Artikel vom 21. Juni 2021: Herausforderung Unterlagencodierungen: So ermitteln Sie richtig.
Hilfen: Handbuch und EZT-Online
Nutzen Sie unter anderem das “Handbuch Ausfuhrgenehmigungen Genehmigungscodierungen elektronische Abschreibung” der deutschen Zollverwaltung für allgemeine Codierungshinweise. Es liegt aktuell in Version 10.9 vor und spiegelt den Stand 6. Oktober 2022 wider.
Alternativ finden Sie im EZT-Online des Zolls je nach Warennummer die europäischen TARIC-Maßnahmen und die zugehörigen Unterlagencodierungen sowie rechtliche Grundlagen.
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