- Verfahrensbereich: Ausfuhr
29.12.2022: Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32
Die mit der ATLAS-Info 0318/22 veröffentlichte Allgemeine Genehmigung Nr. 32 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Außerdem findet eine Erweiterung des Kreises der zugelassenen Güter statt sowie die Erweiterung, dass nunmehr nicht nur Direktausfuhren, sondern auch Verbringungen mit anschließendem Reexport zugelassen sind. Ausgenommen sind Ausfuhren und Verbringungen mit anschließenden Ausfuhren in die nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierten Gebiete.
Detailliertere Informationen dazu entnehmen Sie der ATLAS-Info.
Update: Die zugehörige Codeliste „Unterlagen“ (I0136) des Zolls wurde mittlerweile aktualisiert, sodass die Genehmigung mit der Codierung 3LLC/A32 wieder in ATLAS gemeldet werden kann.
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