- Auskunftspflichtiger: Diese Rolle benötigen Sie nur, wenn Sie auch das Modul Intrastat einsetzen. Im Versendungsfall ist i.d.R. derjenige gegenüber dem Statistischen Bundesamt auskunftspflichtig, der eine (umsatzsteuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätigt. Entsprechend ist im Eingangsfall i.d.R. derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des Umsatzsteuergesetzes versteuert.
- Beförderer: Erster Beförderer (z. B. Spediteur), der die Ware befördert. Fungiert er nicht zusätzlich als Versender der Waren oder Steuerlagerinhaber, dann tauscht er keine elektronischen Nachrichten mit dem Zoll aus und muss auch keine Verbrauchsteuernummer besitzen.
- Empfänger (Direktlieferung, Begünstigter, Ausfuhr): Empfänger von Waren bei den Bestimmungsortcodes Begünstigte, Ausfuhr oder Unbekannter Bestimmungsort. In diesen Fällen hat der Empfänger keine eigene Verbrauchsteuernummer.
- IT-Dienstleistender: Der IT-Dienstleistende übernimmt für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS- Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung. Er tritt nicht als rechtlicher Vertreter des Beteiligten gegenüber der Zollverwaltung auf. Die AEB fungiert in EMCS Filing als IT-Dienstleistender.
- Meldender: Diese Rolle benötigen Sie nur, wenn Sie auch das Modul Intrastat einsetzen. Der Meldende ist derjenige, der die Intrastat-Positionen an das Statistische Bundesamt meldet und dessen Materialnummer für die Generierung des Namens der Meldedatei verwendet wird.
- Registrierter Empfänger (zuvor registrierter Wirtschaftsbeteiligter): Der registrierte Empfänger besitzt eine Erlaubnis, in einem Verfahren der Steueraussetzung beförderte verbrauchsteuerpflichtige Waren aus anderen Mitgliedstaaten zu empfangen.
- Registrierter Empfänger im Einzelfall (zuvor nicht registrierter Wirtschaftsbeteiligter): Der registrierte Empfänger im Einzelfall besitzt eine Erlaubnis, in einem festgelegten Einzelfall in einem Verfahren der Steueraussetzung beförderte verbrauchsteuerpflichtige Waren aus einem anderen Mitgliedstaat zu empfangen.
- Registrierter Versender: Dieser besitzt die Erlaubnis, verbrauchsteuerpflichtige Waren nach ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in einem Verfahren der Steueraussetzung zu versenden.
- Sicherheitsleistender: Unter bestimmten Bedingungen müssen die Risiken durch eine Sicherheit abgedeckt werden, die mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung verbunden sind. Diese Sicherheit wird von dem Sicherheitsleistenden erbracht. Dies ist im Regelfall der Steuerlagerinhaber als Versender oder der registrierte Versender. Abweichend davon können die zuständigen Behörden es unter bestimmten Bedingungen gestatten, dass die Sicherheit vom Beförderer, dem Eigentümer der verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder dem Empfänger geleistet wird. In Deutschland ist es in EMCS nicht möglich, dass mehrere Personen bzw. Firmen die Sicherheit für einen Beförderungsvorgang leisten.
- Steuerlager (Versender/Empfänger): Ort, an dem unter bestimmten Voraussetzungen verbrauchsteuerpflichtige Waren im Rahmen eines Verfahrens der Steueraussetzung vom zugelassenen Lagerinhaber hergestellt, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
- Steuerlagerinhaber: Firma, die eine Erlaubnis besitzt, im Rahmen eines Verfahrens der Steueraussetzung verbrauchsteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, zu empfangen oder zu versenden.
- Veranlasser Beförderung: Organisator des Transports. Fungiert er nicht zusätzlich als Versender der Waren oder Steuerlagerinhaber, dann tauscht er keine elektronischen Nachrichten mit dem Zoll aus und muss auch keine Verbrauchsteuernummer besitzen.
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