- Verfahrensbereich: Versand
02.05.2023: Aussetzung der automatischen Überlassung für zugelassene Versender
Bei Anmeldung eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten (GGED) mit einer der unten aufgeführten Unterlagencodierungen wird die automatisierte Überlassung im vereinfachten Verfahren ausgesetzt, sodass zukünftige Anmeldungen von GGED-pflichtigen Waren durch die Zollstelle (innerhalb der Öffnungszeiten) geprüft werden können.
Folgende Unterlagencodierungen sind bei der Anmeldung eines GGED zu verwenden:
- C085 – GGED-PP
- C640 – GGED-A
- C678 – GGED-D
- N853 – GGED-P (Nur Teilnehmer mit Nachrichten im Format 9.1)
- 853 – GGED-P (Nur Teilnehmer mit Nachrichten im Format 9.0)
Beachten Sie hierzu auch die ATLAS Info 0430/23 und die ATLAS-Info 0412/23.
In Import Filing: ATLAS können Sie die neuen Unterlagencodierungen für das NCTS-Versandverfahren ab dem Servicepaket Mai 2023 verwenden. Den genauen Umstellungstermin finden Sie in den AEB-Nachrichten innerhalb Ihrer Anwendung.
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