- Verfahrensbereich: Einfuhr
21.09.2026: Meldung von Registriernummern und aktuelle Codierungen
Die ATLAS-Info 1001/26 veröffentlicht die aktuellen Codierungen, die zugehörigen Bescheinigungsbereiche und informiert über Änderungen. Die ATLAS-Info 0804/25 vom 25. Juni 2025 für den Bereich Einfuhr wird damit aufgehoben.
Die Zollverwaltung weist nochmals ausdrücklich auf die notwendige Prüfung aller Bedingungsblöcke bei Warennummern hin, die unter die F-Gas- bzw. ODS-Verordnung fallen. Nur die zutreffenden Codierungen aus den Tabellen sind dann in der Warenposition zu hinterlegen. Diese dürfen pro Position nicht mehrfach hinterlegt werden.
Änderung der Bescheinigungsbereiche
Durch die Änderung der Bescheinigungsbereiche werden bei einzelnen Unterlagencodierungen Angaben zu Nummern, Abschreibemengen oder dem Datum gefordert. Die ATLAS-Info listet in Tabellenform Informationen zu den Angaben auf, beispielsweise für:
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Y120: Im Feld „Abschreibemenge“ ist ab dem 25.09.2026 der gleiche Wert wie im Datenfeld „Eigenmasse“ der Position anzugeben.
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Y121: Die für die Zollabfertigung erforderliche Menge ist zwingend im Datenfeld „Nummer der Unterlage (Position)“ anzugeben. Dabei ist nur der reine Zahlenwert ggf. mit Nachkommastellen einzutragen. Bitte beachten Sie, dass das Trennzeichen ein Punkt sein muss. Überflüssige Nullen am Ende der Zahl sind nicht erlaubt.
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Y123: Die für die Zollabfertigung erforderliche Angabe der Registrierungs-ID des F-Gas-Portals ist zwingend im Datenfeld „Nummer der Unterlage (Position)“ anzugeben. Im Feld „Abschreibemenge“ der Codierung ist ab dem 25.09.2026 der gleiche Wert wie im Datenfeld „Eigenmasse“ der Position anzugeben.
- Y163: Angabe der Nettomasse der fluorierten Treibhausgase in Kilogramm (KG). Die für die Zollabfertigung erforderliche Menge ist im Feld „Nummer der Unterlage (Position)“ anzugeben. Dabei ist nur der reine Zahlenwert mit der Maßeinheit KGM ggf. mit Nachkommastellen einzutragen. Bitte beachten Sie, dass das Trennzeichen ein Punkt sein muss. Überflüssige Nullen am Ende der Zahl sind nicht erlaubt.
Hinweis zur Unterlagencodierung Y121
In einigen Fällen wird bei Warennummern durch die Schnittstelle zu CERTEX eine Mengenangabe erforderlich, obwohl die TARIC-Maßnahmen für die Einfuhr dies nicht vorsehen. Geben Sie in diesen Ausnahmefällen die Menge „0“ an, sonst kann die Zollanmeldung nicht angenommen werden. Die betroffenen Warennummern werden in der ATLAS-Info gelistet.
Erläuterungen zu den Formatvorgaben
Für mehrere Codierungen sind nun auch die Formatvorgaben innerhalb der Erläuterungen einsehbar. Achten Sie bei Mengenangaben auf die korrekte Trennung von Dezimalstellen durch einen Punkt. Überflüssige Nullen am Ende der Zahl sind nicht erlaubt. Die Vorgaben können Sie gebündelt in der ATLAS-Info 0958/26 einsehen.
Stichtagsregelung zur Änderung der Bescheinigungsbereiche
Unterlagencodierungen, die am 25. September 2026 den Bescheinigungsbereich auf 2 wechseln, benötigen ab diesem Zeitpunkt eine Abschreibemenge. Zollanmeldungen, die vor dem Stichtag abgegeben wurden und noch nicht zollrechtlich angenommen wurden, können von den Zollstellen am Folgetag weder angenommen noch zurückgegeben werden. Geben Sie daher Zollanmeldungen bis zum 24. September nur dann ab, wenn Sie mit einer Gestellung und Annahme vor dem 25. September rechnen.
Verwenden Sie Import Filing: ATLAS für die Meldung von Einfuhrvorgängen, stehen Ihnen die Unterlagen automatisiert zur Verfügung. In ASSIST4 pflegen Sie Ihre Stammdaten selbst.
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