- Verfahrensbereich: Einfuhr
25.09.2026: Einführung einer neuen Maßeinheit
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2133 vom 18. September 2026 hat die EU-Kommission Schutzzölle für folgende Einfuhren eingeführt:
- kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl (GOES)
- Stahl-Elektroblechen und -kerne, auch geschichtet oder gewickelt und
- Stahl-Elektrobleche und -kerne, auch geschichtet oder gewickelt, die bereits in Transformatoren verbaut wurden
Die TARIC-Codes sowie die zugehörigen Windhundkontingente können Sie dem Anhang I der Durchführungsverordnung entnehmen.
Unabhänig davon, ob Windhundkontingente in Anspruch genommen werden können, melden Sie in Zollanmeldungen innerhalb der besonderen Wertangaben den Nettopreis (frei Grenze).
Neue Maßeinheit für bereits verbaute Stahl-Elektrobleche und -kerne:
Für diese gilt ein fester Zollsatz, der sich auf das Gewicht des eingebauten Produkts bezieht. Geben Sie daher das Gewicht des Kerns in Tonnen bei „Angaben zur Zollmenge“ an. Die neue Maßeinheit dafür ist:
TNE-O: Stahlelektrobleche und –kerne, auch geschichtet oder gewickelt
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