- Verfahrensbereich: Einfuhr
29.09.2026: Land des Gießens und Schmelzens
Ab 1. Oktober führt die EU-Kommission verpflichtende Nachweise bei Importen von bestimmten Stahlwaren ein. Damit wird das Land des „Schmelzens und Gießens“ nachgewiesen.
In der Fachmeldung des Zolls zu Stahlwaren werden die zugehörigen Codierungen zur TARIC-Maßnahme 764 für die Einfuhr aufgelistet. Geben Sie in Ihren Einfuhranmeldungen folgende Codierungen an:
- Das Land „Schmelzen und Gießen“ mit einer der Codierungen Y376 bis Y387 und
- Die Nachweise für das Schmelz- und Gießland mit einem der TARIC-Dokumentencodes C131 bis C139. Neben einer Walzwerkbescheinigung (C131) sind noch bis 30. September die gelisteten alternative Nachweise möglich.
In der ATLAS-Info wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Nachweise eine Vorlage bei der Zollstelle und die Überprüfung erfordern. Daher kann sich in diesen Fällen die Überlassung verzögern.
Weiterhin können länderspezifische Zollkontingente oder bei Ausschöpfung alternative Zollkontingente (FHA-Kontingente – LSK) beantragt werden. Laut ATLAS-Info gilt: Um eine bessere Behandlung dieser Überschneidungen zu erreichen, wird die Europäische Kommission in diesen Fällen die Zuteilung der beantragten Mengen um fünf Arbeitstage aufschieben. Näheres dazu erhalten Sie in der Fachmeldung des Zolls.
Laut Fußnote der TARIC-Maßnahme gilt: Wird das Land des „Schmelzens und Gießens“ und die entsprechenden Nachweise nicht angegeben, führt dies zur Ablehnung der Einfuhr.
Verwenden Sie Import Filing: ATLAS für die Meldung von Einfuhrvorgängen, stehen Ihnen die Unterlagen automatisiert zur Verfügung. In ASSIST4 pflegen Sie Ihre Stammdaten selbst.
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