- Verfahrensbereich: Ausfuhr
13.10.2023: Das derzeitige ABD bleibt unverändert
Bezugsnehmend auf die Teilnehmerinfo 0468/23 wird zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) das bestehende ABD an die Vorgaben des UZK angepasst, in ATLAS erzeugt sowie den Beteiligten als PDF-Dokument zusammen mit der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) übermittelt und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig sein.
Für Sie bedeutet dies, dass das derzeitige ABD, auch über den 1. Dezember 2023 hinaus, unverändert bleibt und Ihnen wie gewohnt übermittelt wird.
Sie werden informiert, sobald die Ausgestaltungen des neuen ABD vorliegen.
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