- Verfahrensbereich: IMPOST
06.12.2023: NEE-Berechnung nur mit Beförderungskosten möglich
Im Fachverfahren IMPOST können derzeit nur Nachrichten zu Nacherhebungen, Erstattungen oder Erlass (NEE) vom Zoll versendet werden, wenn die Beförderungskosten für die gesamte Sendung oder Sendungsposition angegeben werden. Sollten keine Beförderungskosten angegeben sein, trägt der Zoll bis zur zollseitigen Behebung des Fehlers 0,01 Vietnamesische Dong (VND) für die Sendungsposition ein. Dies sollte aufgrund des hohen Wechselkurses die Abgabenberechnung nicht beeinflussen.
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