- Verfahrensbereich: EMCS
14.02.2024: Bestimmungsortänderung führt zur Überlassung der Ausfuhr
Derzeit kann es dazu kommen, dass einzelne EMCS-Vorgänge durch den Zoll noch manuell abgeglichen werden. In diesen Fällen wird die zugehörige Ausfuhranmeldung nicht überlassen.
In diesen Fällen nutzen Sie folgenden Workaround:
- Führen Sie zunächst eine Bestimmungsortänderung zurück auf sich selbst durch.
- Führen Sie anschließend eine weitere Bestimmungsortänderung zur Ausfuhr durch und geben die gleiche Ausfuhrzollstelle an, wie in der Ausfuhranmeldung.
Dann kann die Schnittstelle den zugehörigen Ausfuhrvorgang automatisiert überlassen.
>> Zur Anleitung im Help Center: Bestimmungsort einer EMCS-Eröffnung ändern
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