- Verfahrensbereich: Ausfuhr
23.02.2024: Informationen des BAFA zum Russland-Embargo
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Internetseite die Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 bekannt gegeben. Diese bezieht sich auf die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger. Insbesondere geht es dabei um
- den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern des Anhangs XXXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie
- die Erbringung der in Artikel 5n Abs. 1 bis 3a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 beschriebenen Dienstleistungen.
Melden Sie in ATLAS-Ausfuhr diese Genehmigung an, so verwenden Sie die Codierung
X842/A42: „Allgemeine Genehmigung Nr. 42“.
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