Im Analysemodus können Sie sich detailliert darüber informieren, wie ein Adresstreffer zustande gekommen ist.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um einen Treffer im Analysemodus zu untersuchen:
- Wählen Sie Compliance Screening − Trefferbearbeitung und öffnen Sie den Protokolleintrag eines Adresstreffers.
- Wählen Sie Menü Weitere Aktionen − Erneute Prüfung mit Analyse.
- Es öffnet sich das Fenster Bearbeitung eines Adresstreffers − Analyse zur Adressprüfung.
- So lange Sie sich im Analysemodus befinden, werden Ihre Eingaben und Ergebnisse nicht protokolliert.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um im Analysemodus zu navigieren:
- Markieren Sie in der Feldgruppe Prüfergebnis den Listeneintrag, der Sie interessiert, und wählen Sie die Schaltfläche Analyse anzeigen.
- Es öffnet sich das Fenster Trefferanalyse. Hier finden Sie die ermittelte Ähnlichkeit der Adressen sowie Details zu den einzelnen Adressfeldern.
- Detaillierte Informationen zu einem Adressfeld erhalten: Markieren Sie im Fenster Trefferanalyse, Feldgruppe Vergleich der Adressfelder eine Zeile und öffnen Sie diese.
- Sich über die Verarbeitungsschritte der Vorverarbeitung informieren: Klicken Sie im Fenster Trefferanalyse auf den Link bei einem der Adressfelder.
- Es öffnet sich das Fenster Vorverarbeitung von XXX, das Ihnen die Verarbeitungsschritte bei dieser Adresse auflistet.
- Analysedaten anzeigen: Zurück im Fenster Bearbeitung eines Adresstreffers − Analyse zur Adressprüfung, wählen Sie die Schaltfläche Allgemeine Analysedaten anzeigen.
- Sie werden informiert über Namensvarianten der Prüfadresse, die beim Compliance Screening aufgrund Ihrer Einstellungen gebildet wurden. Außerdem wird eine Statistik erstellt über die Kandidatenauswahl – die Auswahl der Verbotsadressen, die anschließend mit jeder zu prüfenden Namensvariante der Prüfadresse verglichen wurden.
- Analysemodus beenden: Wählen Sie die Schaltfläche Analysemodus verlassen.
- Das ist nur möglich, wenn Sie den Analysemodus aus der Adressprüfung heraus geöffnet hatten.
- Ihre Aktionen werden nun wieder gemäß Ihren Einstellungen protokolliert.
- Für Deutschland: Wenn Sie zu keiner eindeutigen Bewertung gelangen, können Sie beim BAFA unter https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsarten/Voranfrage_sonstige_Anfrage/voranfrage_sonstige_anfrage_node.html eine Empfängeranfrage einholen.
Übermitteln Sie dabei möglichst viele der Ihnen bereits bekannten Informationen und beachten Sie, dass auch eine Auskunft vom BAFA in diesem Kontext nicht rechtsverbindlich ist.
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