Ab dem 1. Januar 2025 muss bei Umsätzen zwischen inländische Unternehmen in Deutschland verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verwendet werden. AEB wird die Möglichkeit der gesetzlichen Übergangsregelung nutzen. Lesen Sie hier die aktuelle Planung von AEB und allgemeine Informationen des Bundesministeriums der Finanzen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung im Sinne des deutschen Gesetzes zeichnet sich durch ein strukturiertes Datenformat aus, das maschinell verarbeitbar ist. Die Angaben der Rechnung werden quasi als einzelne Felder übermittelt. Lesbarkeit durch Menschen ist nicht gefordert, aber die E-Rechnungs-Datenstruktur kann beispielsweise in ein menschenlesbares PDF-Dokument eingebettet werden. Ein PDF-Dokument ohne eingebettete Datenstruktur zählt dagegen nicht als E-Rechnung.
Umsetzung von AEB
Viele Unternehmen sind zu Beginn des Jahres 2025 intensiv mit dem Jahresabschluss 2024 beschäftigt. Eine Umstellung auf elektronische Rechnungen würde als zusätzliche Aufgabe Ressourcen binden. Um das zu vermeiden, nutzt AEB die geltenden Übergangsfristen.
Unternehmen erhalten daher Ihre Rechnungen auch ab 1. Januar 2025 zunächst weiterhin wie gewohnt per E-Mail oder Briefpost.
Im Laufe des Jahres 2025 erfolgt dann für Unternehmen mit Sitz in Deutschland schrittweise der Wechsel auf E-Rechnungen. Alle Informationen zum Umstellungsprozess, den genauen Zeitplan sowie Testdateien stellt AEB rechtzeitig zur Verfügung. Damit sorgt AEB für einen reibungslosen Übergang.
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Lesen Sie bei Bedarf die Informationen des BMF oder weitere Fachartikel.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 informiert:
Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben hierzu zu veröffentlichen. Der Entwurf wurde am 13. Juni 2024 den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreiben ist für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.
Einen Überblick über die Verpflichtung zur E-Rechnung bietet auch folgende Website: Elektronische Rechnung wird Pflicht: E-Rechnung im Überblick
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