Ab dem 1. Januar 2025 muss bei Umsätzen zwischen inländische Unternehmen in Deutschland verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verwendet werden. AEB wird die Möglichkeit der gesetzlichen Übergangsregelung nutzen. Lesen Sie hier die aktuelle Planung von AEB und allgemeine Informationen des Bundesministeriums der Finanzen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung im Sinne des deutschen Gesetzes zeichnet sich durch ein strukturiertes Datenformat aus, das maschinell verarbeitbar ist. Die Angaben der Rechnung werden quasi als einzelne Felder übermittelt. Lesbarkeit durch Menschen ist nicht gefordert, aber die E-Rechnungs-Datenstruktur kann beispielsweise in ein menschenlesbares PDF-Dokument eingebettet werden. Ein PDF-Dokument ohne eingebettete Datenstruktur zählt dagegen nicht als E-Rechnung.
Umsetzung von AEB
Viele Unternehmen sind zu Beginn des Jahres 2025 intensiv mit dem Jahresabschluss 2024 beschäftigt. Eine Umstellung auf elektronische Rechnungen würde als zusätzliche Aufgabe Ressourcen binden. Um das zu vermeiden, nutzt AEB die geltenden Übergangsfristen.
Unternehmen erhalten daher Ihre Rechnungen auch ab 1. Januar 2025 zunächst weiterhin wie gewohnt per E-Mail oder Briefpost.
Im Laufe des Jahres 2025 erfolgt dann für Unternehmen mit Sitz in Deutschland schrittweise der Wechsel auf E-Rechnungen. Alle Informationen zum Umstellungsprozess, den genauen Zeitplan sowie Testdateien stellt AEB rechtzeitig zur Verfügung. Damit sorgt AEB für einen reibungslosen Übergang.
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Einen Überblick über die Verpflichtung zur E-Rechnung bietet auch folgende Website: Elektronische Rechnung wird Pflicht: E-Rechnung im Überblick
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