- Verfahrensbereich: Ausfuhr
21.10.2024: Neue Unterlagencodierungen
Nach Artikel 12g Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 müssen EU-Unternehmen die Weiterlieferung bestimmter kritischer Güter nach Russland bzw. zur Verwendung in Russland im Rahmen der Ausfuhr in Drittländer vertraglich untersagen. Die EU-Kommission hat daher folgende Unterlagencodierungen zur Verfügung gestellt und können ab sofort in ATLAS Ausfuhr gemeldet werden.
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Y227: Die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland wurden gemäß Artikel 12g Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 vertraglich untersagt
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Y228: Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2 Buchst. b VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen
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Y229: Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2a VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Russland und die Seite 2 von 2 Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen
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Y230: Die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus wurden gemäß Artikel 8g Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006 vertraglich untersagt
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Y231: Ausnahme gemäß Artikel 8g Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2006 von der Verpflichtung nach Artikel 8g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus vertraglich zu untersagen
- Y232: Ausnahme gemäß Artikel 8g Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2006 von der Verpflichtung nach Artikel 8g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus vertraglich zu untersagen
Die neuen Unterlagencodierungen wurden bereits aufgenommen im aktualisierten Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung des Zolls.
In Export Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierungen zur Verfügung. Verwenden Sie ASSIST4 Export ergänzen Sie die Unterlagencodierungen vor der Verwendung in Ihren Stammdaten.
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