- Verfahrensbereich: Einfuhr und Versand
16.01.2025: NCTS-Versandverfahren mit Georgien
Zum 1. Februar tritt Georgien dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren bei.
Das bedeutet:
- Ab diesem Zeitpunkt ist Georgien Teilnehmer im Rahmen des NCTS am gemeinsamen Versandverfahren. Somit können Sie NCTS-Versandverfahren eröffnen, welche in Georgien beendet werden sollen sowie alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens mit Georgien nutzen.
- Für Versandverfahren, welche vor dem Stichtag eröffnet werden und danach erst in Georgien befördert werden sollen, verwenden Sie den bisherigen Ablauf.
- Sie haben im Februar dann die Möglichkeit den Geltungsbereich in der jeweiligen Bewilligung um Georgien zu erweitern. Das betrifft die Bewilligungen zur Gesamtsicherheit oder die Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE). Den Antrag reichen Sie beim bewilligenden Hauptzollamt ein. Eine Bearbeitung ist zollseitig allerdings erst ab 3. Februar möglich.
Bei Einfuhrvorgängen mit dem Versendungsland Georgien geben Sie ab obigen genannten Zeitpunkt im Feld „Zollrechtlicher Status“ den Wert „EU“ an.
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