- Verfahrensbereich: Einfuhr
31.01.2025: Zusatzcode in der Warenbezeichnung eintragen
Derzeit werden Importe von Waren aus China, die Cholinchlorid enthalten (können), zollamtlich erfasst. Die zugehörige Durchführungsverordnung 2025/92 vom 20. Januar 2025 erhalten Sie im Amtsblatt der EU.
Derzeit müssen Sie aus technischen Gründen beide Zusatzcodes zu den Maßnahmen-Schlüsseln “561” und “564” anmelden: 98ZZ und 89ID. Lesen Sie dazu auch die ATLAS-Info 0712/25 vom 24.01.2025.
Im Feld “Warenbeschreibung” geben Sie zusätzlich den zutreffenden Zusatzcode innerhalb der Warenposition an.
Sobald dieser Workaround behoben wird, informiert die Zollverwaltung dazu separat.
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