Die Dual-Use-Güterliste der EU ist der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 („EG-Dual-Use-Verordnung“).
Der Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest, die diejenigen Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) erfasst, für die bei Ausfuhren aus dem Unionsgebiet eine Genehmigungspflicht besteht.
Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung fasst die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammen. Unberücksichtigt bleiben dabei nationale Kontrollen, die über die auf den Regimen basierenden Kontrollen hinausgehen. Diese werden in Deutschland in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (AL) gelistet.
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