Der Incoterm DPU steht für „Delivered At Place Unloaded“ oder zu deutsch „Geliefert benannter Ort entladen“. Er gilt für jede Art des Transportmittels und gehört zu den sogenannten Ankunftsklauseln (Gruppe D).
Bei diesem Incoterm ist der Verkäufer in der Pflicht, bis die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an dem benannten Bestimmungsort (auch im Hafen möglich) zur Verfügung gestellt wird. Er trägt alle Kosten und Gefahren der Beförderung bis zum Bestimmungsort – inklusive der Entladung. Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen.
- DPU eignet sich sowohl für Lieferungen an einem Bestimmungsterminal (Bestimmungshafen, -flughafen etc.) als auch an anderen Orten (z. B. Baustellen, Empfangslager), wenn entweder der Entladevorgang im Frachtpreis eingeschlossen ist oder der Verkäufer ein besonderes Interesse an der Überwachung / Durchführung der Entladung hat.
-
Denken Sie daran, dass bei der Berechnung des Statistischen Wertes alle Beförderungskosten nach Verlassen der EU-Außengrenze vom Warenwert abgezogen werden müssen.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.