Der Incoterm FCA steht für „Free Carrier“ oder deutsch "Frei Frachtführer". Er gilt für jede Art des Transports und gehört zu den sogenannten Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (Gruppe F).
Hier trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer. Das bedeutet, dass der Verkäufer auf seine Kosten für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung der Ware zur Ausfuhr sorgt.Danach trägt der Käufer die Kosten und Risiken, die mit der Lieferung der Ware verbunden sind. Er ist also für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr verantwortlich.
Vorgesehener Übergabeort ist entweder ein Ort des Verkäufers (beladen auf dem Fahrzeug des Frachtführers) oder die Entladestelle eines Versende-Terminals (z. B. Flughafen, Hafen oder Güterbahnhof).
- Dieser Incoterm eignet sich sehr gut für den Container-Transport.
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Denken Sie daran, dass bei der Berechnung des Statistischen Wertes die zugehörigen Kosten bis zur EU-Außengrenze dem Warenwert hinzugerechnet werden müssen.
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