Seit dem Jahr 1919, in dem die Internationale Handelskammer in Paris (ICC) gegründet wurde, ist es das Bestreben dieser Organisation, den Kaufleuten in der ganzen Welt Liefer- und Handelsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Zunächst wurden Vergleichsstudien angestellt (1923 und 1928). Seit 1936 allerdings ist die ICC dazu übergegangen, auf diesen Studien aufbauend, selbst Regeln zu entwickeln - die Incoterms.
Änderungen der Incoterms
Seit 1936 wurden die Regeln immer wieder überarbeitet und zwar 1953, 1967, 1974, 1980 und seitdem zehnjährlich. Dabei wurden (technische) Fortschritte stets berücksichtigt: Ausweitung des Schienenverkehrs, Zunahme der Luftfracht oder der Containerlieferungen.
Die Incoterms verlieren Ihre Gültigkeit nicht - noch heute könnten Geschäfte z.B. mit Incoterms® 1990 abgewickelt werden (etwa aufgrund alter, weiter gültiger Rahmenverträge), wenn sich die Beteiligten (Verkäufer, Käufer ggf. auch Frachtführer) darauf einigen. Das muss allerdings im Vertrag kenntlich gemacht werden!
Aufbau
Der Aufbau der Incoterms-Angabe sollte wie folgt aussehen:
Term, Ort, Version; z.B.:
FCA, Sigmaringer Straße 109, 70567 Stuttgart, Incoterms 2020
Hierbei sollte der Ort möglichst genau (so genau, wie wirtschaftlich sinnvoll) angegeben werden.
Aktuelle Incoterms® 2020
Zum 1. Januar 2020 traten die aktuellen Incoterms in Kraft. Es gibt nun (immer noch) elf Incoterms - sieben gelten für alle Transportarten und vier für den See- und Binnenschifffahrtstransport. Diese werden hier auch in einzelnen Artikeln des Lexikons besprochen:
Klauseln für alle Transportarten
- EXW - Ab Werk
- FCA - Frei Frachtführer
- CPT - Frachtfrei
- CIP - Frachtfrei versichert
- DAP - Geliefert benannter Ort
- DPU - Geliefert benannter Ort entladen
- DDP - Geliefert verzollt
Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport
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