Das Washingtoner Artenschutzabkommen (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) ist eine internationale Konvention, die den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten gewährleisten soll.
In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz als zuständige Fachbehörde verantwortlich für die Umsetzung und erteilt Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigungen gemäß CITES.
Eine CITES-Bescheinigung dokumentiert den legalen, artgerechten Erwerb und überwacht den internationalen Handel von bedrohten und geschützten Arten. Es kann als eine Art Ausweis verstanden werden, welcher alle wichtigen Daten der betreffenden Art enthält und gleichzeitig als Kontrolldokument für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten dient. Sie werden daher auf die zugehörigen Unterlagencodierungen über den TARIC aufmerksam gemacht, auch wenn Ihre Güter auf den ersten Blick mit Tieren oder Pflanzen wenig zu tun haben.
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