Der Incoterm CPT steht für „Carriage Paid to“ – „Fracht bezahlt bis Bestimmungsort“. Dieser Incoterm ist bei allen Transportarten anwendbar und gehört zu den Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer.
Bei "CPT, Bestimmungsort" liefert der Verkäufer bei Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer und organisiert auf seine Kosten, aber auf Gefahr des Käufers, den Transport der Ware bis zum vereinbarten und auch benannten Bestimmungsort (z. B. Empfangshafen, -flughafen, -bahnhof, Werksgelände des Kunden oder Baustelle). Diese Klausel ist bei Transport von Stückgut oder Containerware der Klausel CFR vorzuziehen.
- Der Käufer trägt alle Transportgefahren des gesamten Transportweges, und zwar schon ab Übergabe an den ersten Frachtführer. Die Ware wird vom Verkäufer nicht versichert. CPT ist besonders geeignet, wenn der Käufer eine eigene Transportversicherung abgeschlossen hat.
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Denken Sie daran, dass bei der Berechnung des Statistischen Wertes alle Beförderungskosten nach Verlassen der EU-Außengrenze vom Warenwert abgezogen werden müssen.
- Soll die Fracht vom Verkäufer versichert werden, dann ist die Klausel CIP anzuwenden.
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