- Verfahrensbereich:Ausfuhr
04.08.2025: Ausnahmetatbestand zum Russland-Embargo
Die Zollverwaltung teilt die Textänderung für die Unterlagencodierung mit:
- Y691: „Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2a bzw. 2aa vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 für in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte Güter“
Hier wurde der Ausnahmetatbestand im Text ergänzt.
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