- Verfahrensbereich: Ausfuhr
23.10.2025: Negativcodierung aufgenommen
Seit 23. Oktober 2025 können Sie mit einer Unterlagencodierung melden, wenn die Waren nicht an bestimmte Organisationen oder Personen in der Iran-Verordnung geliefert werden.
Y258: Die Waren werden an andere als in Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe a) Iran-VO (EU) Nr. 267/2012 genannte Organisationen oder Personen ausgeführt
In Export Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierungen automatisch zur Verfügung. Verwenden Sie ASSIST4 Export, so ergänzen Sie die Unterlagencodierungen vor der Verwendung in Ihren Stammdaten.
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