- Verfahrensbereich: Einfuhr
03.09.2026: Abrechnung nur kumuliert möglich
Seit 1. Juli 2026 fallen für IMPOST-Vorgänge pauschale Zollabgaben an, die monatlich über ein Aufschubkonto abgerechnet werden können. Die Zollabgaben werden dazu monatlich kumuliert – ohne Bezug auf den einzelnen Vorgang. Aus technischen Gründen wird dabei das Registrierkennzeichen des letzten IMPOST-Einfuhrabgabenbescheids des laufenden Monats angegeben. Die Abgabenbescheide für den einzelnen Vorgang können Unternehmen weiterhin direkt in der IMPOST-Anmeldung einsehen.
An einer Lösung wird gearbeitet. Diese ist voraussichtlich ab März 2027 verfügbar.
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