- Verfahrensbereich: Ausfuhr, EMCS und Versand
03.12.2025: Übergangszeitraum für Unternehmen
Ergänzend zur ATLAS-Info 0853/25 informiert die Zollverwaltung über die Änderungen nach der europäischen Umstellung der Ausfuhrsysteme auf AES ab 15. Dezember 2025.
- Ab diesem Zeitpunkt entfällt neben den Fällen, die in der ATLAS-Info 0853/25 genannt werden, die Möglichkeit, verbrauchsteuerpflichtige Ware mit einem T2-Versandverfahren zum Ausgang abzufertigen.
Für Waren, die mit einem durchgehenden Beförderungsvertrag im Luftverkehr befördert werden, wird ein Übergangszeitraum gewährt. Während dieses Zeitraums können verbrauchsteuerpflichtige Waren und Nicht-Unionswaren wie bisher vorgezogen zum Ausgang abgefertigt werden. Ein Ende der Übergangszeit ist noch nicht bekannt gegeben.
Weitere Erläuterungen und den Bezug zur rechtlichen Grundlage entnehmen Sie der ATLAS-Info.
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