- Verfahrensbereich: Einfuhr
21.06.2021: Der Zoll informiert: Anmeldungen für IOSS und Special Arrangement, Windhund-Kontingente und Schnittstelle zur BLE
Mit der ATLAS-Info 0195/21 informiert das ITZBund zu verschiedenen Themen u.a. wie folgt:
- Die Codierungen aus der ATLAS – Info 0182/21 zum IOSS-Verfahren oder Special Arrangement müssen in allen Positionen gemeldet werden. Sollten Sie das IOSS-Verfahren nutzen und noch über keine gültige IOSS-IDNr. verfügen, wird dies abgelehnt und anschließend im Einfuhrabgabenbescheid kenntlich gemacht. Davon unabhängig melden Sie eine Zahlungsart für die fällige Einfuhrumsatzsteuer, sodass die Überlassung zum freien Verkehr zeitnah erfolgen kann. Fällige Einfuhrumsatzsteuer unter einem Euro wird dabei nicht erhoben.
- Mit dem zollseitigen Wartungsfenster am 26. Juni 2021 werden erschöpfte Windhund-Kontingente bereits in ATLAS Import nicht mehr gewährt.
- Um einen reibungslosen Ablauf bei der Meldung von Dokumenten an das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gewährleisten zu können, muss bei betroffenen Dokumenten das Feld „Nummer der Unterlage“ gemäß einem bestimmten Aufbau gefüllt werden.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie der ATLAS-Info.
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