Beim Compliance Screening werden Adressen in den Verbotslisten nach Ähnlichkeit gesucht.
Als Verbotslisten werden dabei sowohl offizielle als auch manuell angelegte Listen mit Verbotsadressen bezeichnet.
- Die offiziellen Sanktionslisten werden Ihnen über den Updateservice von AEB zur Verfügung gestellt. Sie können sie einsehen, aber nicht editieren. Grundsätzlich gibt es frei verfügbare Listen (z. B. Her Majesty's Treasury, früher Bank of England) oder kostenpflichtige Listen, die von speziellen Providern zur Verfügung gestellt werden, z. B. Reguvis (früher Bundesanzeiger Verlag) oder Dow Jones.
- Die manuellen Verbotslisten pflegen Sie selbst. Hier können Sie nicht nur eigene Boykott- oder Sperrlisten hinterlegen – die Sie z. B. aus der Frühwarnliste des BAFA beziehen – sondern auch zahlungssäumige Kunden etc. verwalten.
Anhand von Datumsfeldern können Sie verfolgen, wann die Verbotsliste das letzte Mal aktualisiert wurde und welche Adresseinträge hinzugekommen sind.
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