Gehen Sie folgendermaßen vor, um das Ergebnis der Dateiprüfung zu kontrollieren:
- Wählen Sie Export Controls − Dateiprüfung.
- Die Dateiprüfung ist abgeschlossen, wenn sie den Status Geprüft erreicht hat.
- Ist bei der Prüfung dagegen ein Fehler aufgetreten, weil die Datei ein fehlerhaftes Format hatte, so sehen Sie in der Spalte Fehler ein rotes Kreuz.
- Öffnen Sie die Dateiprüfung.
- Die Feldgruppe Prüfergebnis zeigt Ihnen das Ergebnis der Dateiprüfung an, insbesondere die Anzahl der gefundenen Exportbeschränkungen.
Abhängig vom Ergebnis der Dateiprüfung haben Sie nun die folgenden Optionen:
- Kam es zu mindestens einer Exportbeschränkung, dann finden Sie Details im Export Controls-Protokoll. Dieses öffnen Sie über die Schaltfläche Protokolle anzeigen. Details: Siehe Abschnitt Vorgehen bei kritischen Vorgängen.
- Kam es zu einem Fehler, dann finden Sie weitere Informationen im Abschnitt Fehler bei der Dateiprüfung suchen.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um eine Ergebnisdatei einzusehen:
- Sie haben die Ergebnisdatei heruntergeladen und kennen den Pfad.
- Öffnen Sie die Ergebnisdatei mit einem Texteditor.
- Jeder geprüfte Vorgang entspricht einer Zeile.
- Prüfen Sie die Einträge in den einzelnen Zeilen.
Jede dieser Zeilen enthält einen der folgenden Einträge:
- INFO – Information an Sie. Die Ausfuhr ist erlaubt.
- TODO – Die Ausfuhr ist erlaubt, es müssen allerdings gewisse Bestimmungen beachtet werden (z. B. Meldevorschriften), oder es sind manuelle Nachprüfungen erforderlich.
- LICENSE REQUIRED (Genehmigungspflicht) – Für die Ausfuhr benötigen Sie eine Genehmigung, oder es besteht zumindest eine Meldepflicht an die zuständige Genehmigungsbehörde.
- RESTRICTION (Verbot) – Die Ausfuhr ist verboten, z.B. aufgrund eines Embargos. Es werden im Normalfall auch keine Genehmigungen erteilt.
- ERROR (Fehler) – Es fehlen Daten in der Prüfposition (z.B. das maßgebliche Datum), oder Daten sind fehlerhaft (z.B. ist die Exportkontrollnummer ungültig); die Prüfungen konnten nicht durchgeführt werden.
- Die Details zu Ihrer Dateiprüfung können Sie auch in den Protokollen einsehen.
Kommentare
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