Neben den Rechtsgebieten, für die AEB einen Datenservice anbietet, können Sie in Form von weiteren Rechtsgebieten in Kombination mit so genannten manuellen Beschränkungen nationale Gesetze oder firmeneigene Beschränkungen abbilden.
So können Sie z. B.:
- eigene Rechtsgebiete mit ihren Exportbeschränkungen definieren
- mit dem AEB-Datenservice ausgelieferte Teilembargos detaillierter festlegen
- Lieferungen wertmäßig beschränken zur Abbildung von Finanztransaktionen in Embargos
- Einfuhrbeschränkungen eines Empfangs- bzw. Bestimmungslandes abbilden
- Lieferungen in bekannte Umgehungsländer stoppen
- Einschränkungen in der Bewilligung zum zugelassenen Ausführer abbilden
Eine manuelle Beschränkung können Sie anhand der folgenden Kriterien definieren:
- Wertgrenze
- Ursprungsländer
- Abgangsländer
- Empfangs-, Bestimmungs- und Käuferländer
- Empfangs-, Bestimmungs- und Käufergebiete (Gebiet: geographische Region innerhalb eines Landes wie z. B. die Krim)
- Gütermerkmale (z. B. EU-Exportkontrollnummer, US-ECCN, Warennummer oder beliebiges selbstdefiniertes Gütermerkmal)
Gütermerkmale für die manuelle Beschränkung können Sie über eine CSV-Datei ex- oder importieren, so dass Sie auch Gütermerkmale aus einer anderen Anwendung oder einem anderen Mandanten übernehmen können.
Auch Gebiete können Sie aus einer anderen Anwendung oder einem anderen Mandanten ex- und importieren, ebenso Postleitzahlenbereiche oder Ortsnamen, die zur Definition eines Gebietes dienen.
Protokolliert werden das Anlegen, Ändern oder Löschen einer manuellen Beschränkung. Auch das Hinzufügen oder das Entfernen einer manuellen Beschränkung zu bzw. aus einem Compliance-Profil wird protokolliert.
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