Die Content Services Export Controls EU, Export Controls DE und Export Controls US-EAR unterstützen Sie bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften der entsprechenden Rechtsgebiete. Dies geschieht auf Grundlage des Export Controls-Datenservices in Verbindung mit fest implementierten Regeln. Individuelle Anpassungen und Erweiterungen können Sie mit manuellen Beschränkungen vornehmen.
Neben diesen von AEB bereitgestellten Rechtsgebieten können Sie die Rechtsvorschriften zusätzlicher Rechtsgebiete selbst abbilden.
Wenn Sie für zusätzliche Rechtsgebiete Prüfungen und ggf. auch Genehmigungen anlegen möchten, sind folgende 5 Schritte nötig:
- Anlegen des neuen Rechtsgebiets in den Stammdaten (z.B. NL-Exportkontrolle)
- Anlegen und Befüllen einer neuen Güterliste oder Werteliste in den Stammdaten für die Kennzeichnung der Güter, die von den Regelungen dieses neuen Rechtsgebiets betroffen sind (z.B. NL-Exportkontroll-Güterliste)
- Anlegen eines Gütermerkmals (z.B. NL-Exportkontrollnummer) in den Stammdaten
- Anlegen einer manuellen Beschränkung, um die Regeln des neuen Rechtsgebiets mithilfe der neu angelegten Gütermerkmale und Werten aus der neuen Güterliste abzubilden
- Hinterlegen des Rechtsgebiets und der manuellen Beschränkung im Compliance-Profil
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