In den Feldgruppen der Anwendung zum Definieren manueller Beschränkungen definieren Sie Bedingungen. Die Bedingungen einer Feldgruppe gelten jeweils als erfüllt, wenn mindestens ein hinterlegter Wert zutrifft. Wenn Sie für eine Feldgruppe keine Bedingungen angeben, trifft die Bedingung der Feldgruppe ebenfalls zu. Eine manuelle Beschränkung greift immer dann, wenn aus jeder gefüllten Feldgruppe mindestens ein hinterlegter Wert zutrifft.
Beispiel: Um eine Beschränkung für Finanztransaktionen festzulegen, tragen Sie einen Betrag für die Wertgrenze mit der Währung ein. Legen Sie mindestens ein Abgangsland oder ein Empfangs-, Bestimmungs- und Käuferland fest. Geben Sie keine Gütermerkmale an. Übersteigt der Gesamtwert aller Positionen eines Vorgangs für die festgelegten Länder den Betrag, greift die Beschränkung.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie besitzen die Rolle EC-Stammdatenpflege.
- Wählen Sie Export Controls − Manuelle Beschränkungen.
- In der Übersicht Manuelle Beschränkung erscheinen bereits angelegte Beschränkungen.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu.
- Füllen Sie in der Mappe Grunddaten alle notwendigen Felder aus.
- Wenn Sie die Option Ersetzend aktivieren, kann Ihre manuelle Beschränkung eine anwendbare rechtliche Vorgabe außer Kraft setzen. Nutzen Sie diese Option nur dann, wenn Sie eine Regelung, die aus dem AEB-Datenservice kommt, deaktivieren und selbst definieren wollen. Dies ist möglich für Teilembargos für die EU und für die Embargos für US-EAR.
Ein Anwendungsfall der ersetzenden Beschränkung könnte also sein, dass Ihnen das Sperren aller Lieferungen in ein Teilembargoland zu restriktiv ist und Sie dies nur für bestimmte Waren aus Ihrem Artikelstamm hinterlegen wollen. Beachten Sie, dass ein so deaktiviertes Embargo aus dem Datenservice in einer Exportkontrollprüfung nicht mehr gemeldet wird und Sie für die Pflege und Aktualität Ihrer definierten Beschränkung selbst verantwortlich sind.
- Wenn Sie die Option Ersetzend aktivieren, kann Ihre manuelle Beschränkung eine anwendbare rechtliche Vorgabe außer Kraft setzen. Nutzen Sie diese Option nur dann, wenn Sie eine Regelung, die aus dem AEB-Datenservice kommt, deaktivieren und selbst definieren wollen. Dies ist möglich für Teilembargos für die EU und für die Embargos für US-EAR.
- Legen Sie nun weitere Details Ihrer manuellen Beschränkung in den Mappen Länder/Partner, Güter und Wertgrenze/Endverwendung fest. Je nach Ihrem Anwendungsfall können Sie hier beliebig viele Feldgruppen ausfüllen oder Feldgruppen leer lassen.
- Um die manuelle Beschränkung zu speichern, klicken Sie auf die Schaltfläche Speichern & schließen und bestätigen Sie ggf. weitere Rückmeldungen.
- Die manuelle Beschränkung ist nun angelegt.
- Ordnen Sie die manuelle Beschränkung im aktiven Compliance-Profil einem oder mehreren Rechtsgebieten zu: Siehe Manuelle Beschränkung bei Exportkontrollprüfungen berücksichtigen.
- Sie wird nun bei allen Exportkontrollprüfungen, die dieses Compliance-Profil verwenden, berücksichtigt.
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