- Verfahrensbereich: Einfuhr
06.12.2021: Statistikstatus für Importe ab Januar 2022
Die Zollverwaltung informiert über die Meldung zum Statistikstatus. Diese enthält durch die Neufassung des Außenhandelsstatistikgesetzes (AHStatG) und der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV) ab dem 1. Januar 2022 angepasste Werte, die Sie für Ihre Importe nutzen können.
Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, den Status 03 (Ware wird vom Beteiligten direkt dem Statistischen Bundesamt gemeldet) zu verwenden. Für die verbliebenen zwei Statusmeldungen werden zum 01.01.2022 die Inhalte aktualisiert:
- 01: Ware, die von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit ist, gem. Anhang V, Kapitel I, Abschnitt 3 Nr. 5 DVO (EU) 2020/1197 i.V.m. der Anlage und § 6 Abs. 2 und § 32 Abs. 5 der AHStatDV i.V.m. der Anlage 4
- 04: Ware ist statistisch zu erfassen, sofern sie nicht von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit ist (Code 01)
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