- Verfahrensbereich: Ausfuhr
15.01.2025: AGG Nr. 43 und Neuerteilung AGG Nr. 44, inhaltliche Änderungen AGG Nr. 13, 25 und 33
Seit 15. Januar 2025 sind neue bzw. geänderte Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen in Kraft getreten.
Der Zoll informiert daher über die Unterlagencodierung zur neuen Allgemeinen Genehmigung Nr. 43. Diese begünstigt unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern.
- X071/A43: Allgemeine Genehmigung Nr. 43
Die neue Allgemeine Genehmigung Nr. 44 wurde bekannt gegeben für bestimmte nicht-sensitive Ausfuhren mittels elektronischer Medien. Laut Auskunft des Fachbereichs der Generalzolldirektion umfasst diese nicht-gegenständliche Transfers. Eine Unterlagencodierung ist in diesem Fall daher nicht vorgesehen.
Außerdem gab es inhaltliche Anpassungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, Nr. 25 und Nr. 33.
Die Details zu den neuen AGG und den inhaltlichen Anpassungen finden Sie auf der Website des BAFA - Allgemeine Genehmigungen.
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