In Export Controls können Sie manuelle Beschränkungen anlegen, um Embargovorschriften für Empfangs-, Bestimmungs- und Käufergebiete wie z. B. die Luhansk oder Donezk in der Ukraine abzubilden.
Manuelle Beschränkung anlegen
Definieren Sie dazu zunächst ein Gebiet in den Stammdaten. Öffnen Sie im Eintrag Compliance die Gebiete:
Tragen Sie nun nach Klick auf Neu den Gebietsnamen in der Mappe Gebiet und das Länderkürzel sowie den Postleitzahlenbereich in der Mappe Postleitzahlenbereich ein. Ggf. tragen Sie in der Mappe Orte einen Namen ein.
Die Abbildung der sanktionierten Regionen als Gebiet im Beispiel:
Möchten Sie das definierte Gebiet anschließend in Export Controls verwenden, pflegen Sie eine zugehörige manuelle Beschränkung. Nutzen Sie für die Anlage in Export Controls den Eintrag Manuelle Beschränkungen.
Nachdem Sie der manuellen Beschränkung ein Kürzel vergeben haben, pflegen Sie die Mappe Weitere Bedingungen:
- Bitte beachten Sie: Die Restriktionen für Donezk und Luhansk umfassen Exporte und Importe. Aus diesem Grund müssen nicht nur Käufer/Empfänger/Endverwenden, sondern unbedingt auch Lieferanten (Verkäufer/Versender) geprüft werden.
Manuelle Beschränkung im Prüfprofil aufnehmen
Diese manuelle Beschränkung wird anschließend in allen relevanten Compliance Profilen in den relevanten Rechtsgebieten (z.B. Export Controls EU, Export Controls US-EAR oder in eigenen zusätzliche Rechtsgebiete) hinterlegt:
Fügen Sie anschließend in den Mappen Export Controls EU, Export Controls US-EAR oder in den Zusätzlichen Rechtsgebieten die neu angelegten Manuellen Beschränkungen hinzu:
Diese stehen Ihnen in der Auswahl zur Verfügung:
Kommentare
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