- Verfahrensbereich: Ausfuhr
27.03.2026: Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. 48
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 für die Lieferung von Rüstungsgütern zu Verteidigungszwecken nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie in die Ukraine wurde neu erteilt und gilt vom 20. März bis zum 15. September 2026. Seit 27. März 2026 können Sie die neue Unterlagencodierung an den Zoll melden:
3LLC/A48: Allgemeine Genehmigung Nr. 48
In Export Filing: ATLAS steht die Unterlagencodierung automatisch zur Verfügung. Verwenden Sie ASSIST4 Export, ergänzen Sie die Unterlagencodierung vor der Verwendung in Ihren Stammdaten.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.