- Verfahrensbereich: Einfuhr
03.07.2026: : Anpassung der Einfuhrzölle
Seit dem 1. Juli 2026 sind Änderungen bei den Einfuhrzöllen für Waren aus den USA in Kraft getreten. Es können ermäßigte Abgabensätze geltend gemacht werden, wenn als Präferenzursprungsland US und folgende Bescheinigungen vorhanden und angemeldet werden:
- U190: Ursprungsnachweis gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2026/1455
und
- 7HHF: Direktbeförderungsnachweis
Das Kennzeichen „vorhanden“ muss gesetzt sein.[KU1] [NV2] [KU3]
Die ermäßigten Abgabensätze werden über einen dreistelligen Begünstigungscode beantragt, der mit der Ziffer „3“ beginnt. Für Zollkontingente ist ein Begünstigungscode mit den Anfangsziffern „32“ zu verwenden.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Waren aus den USA ab sofort zollfrei – AEB Community.
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